ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gruppenreisen/Klassenfahrten mit Hüttenübernachtung

1. Buchung/Anmeldung Gruppenreisen/Klassenfahrten         

Die Anmeldung für die Übernachtung und für das Rahmenprogramm/die Touren kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Erfolgt die Anmeldung für eine Gruppe, so übernimmt die anmeldende Person die sogenannte Vertretungsvollmacht für die angemeldeten Teilnehmer. Die Teilnehmer erhalten mit Annahmen des Angebotes eine schriftliche Buchungsbestätigung der Firma AdventureWorld, die nach Unterzeichnung und Rücksendung für beide Seiten verbindlich ist.  Die Teilnehmerzahl mit Angabe der männlichen/weiblichen Teilnehmer sowie Begleitpersonen zur Aufteilung der Hütten ist auf der Buchungsbestätigung vom Reisenden zu vermerken. Bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt muss die korrekte verbindliche Teilnehmerzahl angegeben werden.

 2. Anzahlung/Restzahlung

Bei Gruppenreisen/Klassenfahrten ist eine Anzahlung von 40% des Reisepreises 4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Eine entsprechende Teilrechnung wird durch die Fa. AdventureWorld (Veranstalter) übermittelt.  Die Restzahlung ist spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt zu überweisen.

Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reise-/Übernachtungspreises.

3. Leistungen

Die Leistungen sind im Angebot sowie in der Buchungsbestätigung beschrieben. Wetterbedingte Änderungen bzgl. des Ablaufes/Rahmenprogramms möglich.

4. Stornokosten Hüttenübernachtung

Bei Absage/Stornierung von Hüttenübernachtungen fallen folgende Stornokosten an:

bis 29 Tage vor Reisebeginn 10% des Pauschalpreises
vom 28. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Pauschalpreises
vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Pauschalpreises
vom 14. bis zum 08. Tag vor Reisebeginn 60% des Pauschalpreises
vom 07. bis zum 01. Tag vor Reisebeginn 80% des Pauschalpreises
am Tag des Reiseantritts 95% des Pauschalpreises
Abweichende Stornogebühren werden Ihnen mit dem Angebot mitgeteilt

5. Haftung:
Die Firma AdventureWorld haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Person- und Sachschäden. Jeder Teilnehmer haftet für selbstverschuldete Unfälle. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gegenüber AdventureWorld und den Tourenleitern wird auf Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Allen Anweisungen unsere Guides/Tourenleiter und Mitarbeiter sind unbedingt Folge zu leisten. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen die Anweisungen tragen die Teilnehmer selbst die Verantwortung für hierdurch eintretende Schäden. Verletzungen und Schäden sind unseren Mitarbeitern unverzüglich zu melden.

6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Karlsruhe